Loseblattsammlung zusammengefasst in 2 Ordnern. Periodische Aktualisierung durch Nachträge. Abonnement möglich.

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b SchSV 98 ist diese Vorschriftensammlung Teil der Pflichtausrüstung und muss sich daher an Bord befinden.
Hiervon ausgenommen sind nur Schiffe in der Wattfahrt sowie Fahrzeuge der Kleinen Hochseefischerei, der KĂĽstenfischerei, Sportboote
im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See sowie die in § 6 SchSV 98 ausdrücklich genannten Schiffe, sofern in den Richtlinien
nach § 6 SchSV 98 nichts anderes bestimmt ist.

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